Da die ganze menschliche Natur von der Sünde betroffen ist, sind auch die Wahrnehmung des geforderten Handlungsmaßstabs und das Funktionieren des Gewissens selbst — als Teil der menschlichen Natur — von der Sünde betroffen. Deshalb darf dem Gewissen niemals die Stellung des letzten Richters über das eigene Verhalten zugesprochen werden. Es ist möglich, dass das Gewissen etwas entschuldigt, was Gott nicht entschuldigt; und ebenso ist es möglich, dass das Gewissen jemanden für etwas verurteilt, was Gott erlaubt. Das letzte Urteil gehört darum allein Gott (vgl. 1 Kor 4,2-5). Dennoch: Die Stimme des Gewissens zurückzuweisen heißt, ein geistliches Unglück herauszufordern (vgl. 1 Tim 1,19). Wir können die Stimme des Gewissens nicht ungestraft zurückweisen — aber wir können den höchsten Maßstab, auf den sie sich bezieht, verändern, indem wir selbst tiefer in die Wahrheit hineinwachsen.
— Colin Kruse, Neutestamentler und Theologe
Themen: Freiheit & Wahrheit, Ethische Fragen, Weisheit & Erkenntnis
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