Welche Quellen belegen den geschichtlichen Hintergrund der Verbannung des Johannes auf Patmos?
Die Verbannung des Johannes auf die Insel Patmos, die in Offenbarung 1,9 erwähnt wird, lässt sich durch eine Kombination aus biblischen Hinweisen, römischen Rechtsquellen und den Schriften der frühen Kirchenväter historisch detailliert rekonstruieren.
Der biblische Befund und der Begriff im Grundtext
In Offenbarung 1,9 schreibt der Autor, er sei auf der Insel Patmos „um des Wortes Gottes willen und des Zeugnisses Jesu“. Das hier im griechischen Grundtext verwendete Wort für „Gemeinschaft“ oder „Teilhaber“ an der Bedrängnis ist synkoinōnos (συγκοινωνός), was auf eine geteilte Erfahrung des Leidens unter römischer Herrschaft hinweist. Die Formulierung „wegen des Wortes Gottes“ deutet im rechtlichen Kontext der damaligen Zeit nicht auf eine freiwillige Missionsreise hin, sondern auf eine Zwangsmaßnahme der römischen Behörden aufgrund seiner Verkündigung.
Römische Rechtsquellen zur Verbannung
Aus römischen Rechtsquellen wie den späteren Digesten (einer Sammlung des römischen Rechts, zusammengestellt unter Kaiser Justinian I.) wissen wir, dass die Verbannung auf eine Insel (deportatio in insulam oder die mildere Form relegatio in insulam) eine gängige Strafe für Personen der mittleren und gehobenen Gesellschaftsschichten (honestiores) war.
Laut dem römischen Juristen Julius Paulus (3. Jh. n. Chr.) in seinen Sententiae wurden Personen, die „neue Religionen oder Sekten einführen, die den Geist der Menschen verwirren“, mit Verbannung bestraft (Paulus, Sententiae, V.21 — Quelle nicht eindeutig belegt - bitte selbst prüfen). Patmos, eine felsige und wasserarme Insel in der Ägäis, unterstand dem Statthalter der Provinz Asia in Ephesus und diente in der frühen Kaiserzeit tatsächlich als Verbannungsort für politische Gefangene und religiöse Abweichler.
Zeugnisse der frühen Kirchenväter
Mehrere außerbiblische christliche Quellen des 2. und 3. Jahrhunderts bestätigen und präzisieren die Verbannung des Johannes:
- Irenäus von Lyon (ca. 180 n. Chr.): Er liefert den wichtigsten zeitlichen Anhaltspunkt. In seinem Werk Gegen die Häresien schreibt er, dass die Offenbarung „gegen das Ende der Regierung Domitians“ geschaut wurde (Irenäus, Adversus Haereses, V.30.3, ca. 180 n. Chr.). Kaiser Domitian regierte von 81 bis 96 n. Chr. und war für sein autokratisches Auftreten und die Einforderung des Kaiserkults bekannt, was einen plausiblen historischen Hintergrund für Konflikte mit Christen darstellt.
- Tertullian (ca. 200 n. Chr.): Er berichtet, dass Johannes vor seiner Verbannung in Rom ein Martyrium im kochenden Öl unbeschadet überlebte und danach auf eine Insel verbannt wurde (Tertullian, De Praescriptione Haereticorum, XXXVI, ca. 200 n. Chr.).
- Clemens von Alexandria (ca. 200 n. Chr.): In seiner Schrift Welcher Reiche wird gerettet werden? erwähnt er die Rückkehr des Johannes von der „Insel des Exils“ nach dem Tod des Tyrannen (gemeint ist Domitian) (Clemens von Alexandria, Quis dives salvetur, XLII, ca. 200 n. Chr.).
- Eusebius von Caesarea (4. Jh. n. Chr.): In seiner Kirchengeschichte fasst er diese Traditionen zusammen und bestätigt, dass Johannes unter Domitian nach Patmos verbannt wurde und unter dessen Nachfolger Nerva (reg. 96–98 n. Chr.) wieder freikam (Eusebius, Historia Ecclesiastica, III.18-20, ca. 324 n. Chr.).
Historisch-kritische Abwägung
In der modernen neutestamentlichen Wissenschaft (unter anderem bei Forschern wie Richard Bauckham oder David E. Aune) wird diese traditionelle Datierung in die späte Regierungszeit Domitians überwiegend als historisch plausibel angesehen.
Es gibt jedoch eine Minderheitenmeinung, die auf den Kirchenhistoriker Epiphanius von Salamis (4. Jh.) zurückgeht und die Verbannung in die Regierungszeit von Kaiser Claudius (41–54 n. Chr.) oder Nero (54–68 n. Chr.) legt. Die Mehrheit der Indizien – insbesondere die im Buch der Offenbarung reflektierte fortgeschrittene Entwicklung der sieben Gemeinden in Kleinasien (vgl. Offenbarung 2 und Offenbarung 3) – spricht jedoch deutlich für das Ende des 1. Jahrhunderts unter Domitian.